· Sprachentwicklungsstörungen oder -verzögerungen
(Artikulationsstörungen, phonologische Störungen,
Wortschatzprobleme, Dysgrammatismus)
· Auditiven Verarbeitungs- und
Wahrnehmungsstörungen
· Redeflussstörungen
(Stottern, Poltern)
· Sprachstörungen bei körperlicher
oder geistiger Behinderung
· Unterstützter Kommunikation
· Trachealkanüle
· Myofunktionellen Störungen
· Stimmstörungen
(z.B. Heiserkeit, Stimmlosigkeit)
· Neurologischen Störungen
(z.B. bei Schlaganfall, Multipler Sklerose,
Morbus Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose)
· Schluckstörungen (Dysphagie)
· als Einzeltherapie in der Praxis
· als Hausbesuch
· in sozialen Einrichtungen (Altenheime, Werkstätten für geistig und
körperlich behinderte Menschen)
Da wir Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen sind, werden die Therapiekosten bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung durch Ihren Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Hausarzt,
Zahnarzt oder Kieferorthopäden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch von Privatpatienten und Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen nach telefonischer Absprache gerne zur Verfügung.